Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Vom 01.09.2013
KURZÜBERSICHT DES ARTIKELS
- Die Ansprüche einer Mieterprüfung bleiben weiterhin auf hohem Niveau
- Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird immer häufiger von Vermietern verlangt
- Vermietern ist vor Ausstellung jedoch gehobene Sorgfalt zu empfehlen
In Zeiten von Mietnomadentum oder negativer Zahlungsmoral ist die Solvenz- und Bonitäts-prüfung von Mietinteressenten wichtiger als je zuvor. Auch wenn der Gesetzgeber im Rahmen der Mietrechtsreform im Jahre 2013 die Rechte der Vermieter gestärkt hat, sind die Kosten sowie der Zeitaufwand bis zur Wohnungsräumung weiterhin hoch.
Immer mehr Hauseigentümer fordern daher von Ihren Mietinteressenten die Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter. Damit erklärt der Vorvermieter, dass aus dem vorherigen Mietverhältnis keine offenen Forderungen mehr vorliegen und die Miete immer regelmäßig bezahlt wurde. Der Mieter kann mit dieser Bescheinigung seine Bonität also positiv hervorheben.
Obwohl der Mieter keinen rechtlichen Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat, stellen Vermieter diese oft zur Verfügung. Dieses kann jedoch unter Umständen fatale Folgen für den Vermieter haben, da Gerichte eine solche Bescheinigung als Verzichtserklärung für offene Forderungen bewerten. Sollten sich im Nachhinein noch offene Forderungen finden lassen, so können diese nicht mehr vom Vorvermieter eingefordert werden. Vermietern ist daher vor Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gehobene Sorgfalt zu empfehlen.
In Deutschland gibt es regionale Unterschiede, was die Anwendung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung im Rahmen der Vermietung angeht. Dieses trifft auch auf den inhaltlichen Umfang zu, da jede Bescheinigung unterschiedliche Schwerpunkte setzt. Grundsätzlich ist es für den Vermieter jedoch von Vorteil, sich eine Bescheinigung vom potenziellen Mietinteressenten zeigen zu lassen.