Einzigartiges "Filetstück" mit eigener Parkanlage im Herzen Selms
Vom 25.10.2023
Beschreibung
Knapp 4.000 m² Grundstück inkl. eigener Parkanlage im Ortskern einer Stadt kann nicht jeder sein Eigen nennen. Hier bietet sich Ihnen die seltene Gelegenheit ein solch einzigartiges Grundstück zu erwerben.
Das Grundstück hat eine Tiefe von ca. 110 m und ist zwischen ca. 30-38 m breit. Der Zuschnitt ist weitestgehend rechteckig.
Gemäß Flächennutzungsplan liegt das Grundstück in einem Mischgebiet im Sinne des § 6 Baunutzungsverordnung. Ferner befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 71 "Selmer Altstadt". Hierbei handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, da dieser nur die Festsetzung über die Art der baulichen Nutzung enthält.
Im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 BauGB. Damit ein Vorhaben sich gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt, sind die (fiktiven) Baugrenzen der Umgebung zu beachten. Das aus der Umgebung resultierende Baufeld erstreckt sich mit einer Tiefe von ca. 20 m bis 30 m in das Grundstück.
Das Grundstück hat eine Tiefe von ca. 110 m und ist zwischen ca. 30-38 m breit. Der Zuschnitt ist weitestgehend rechteckig.
Gemäß Flächennutzungsplan liegt das Grundstück in einem Mischgebiet im Sinne des § 6 Baunutzungsverordnung. Ferner befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 71 "Selmer Altstadt". Hierbei handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, da dieser nur die Festsetzung über die Art der baulichen Nutzung enthält.
Im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 BauGB. Damit ein Vorhaben sich gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt, sind die (fiktiven) Baugrenzen der Umgebung zu beachten. Das aus der Umgebung resultierende Baufeld erstreckt sich mit einer Tiefe von ca. 20 m bis 30 m in das Grundstück.
Lage
Die Immobilie befindet sich unmittelbar im Ortskern von Selm in einer 30er-Zone und ist demnach verhältnismäßig geringen Emissionen und einem "fußgängerfreundlichen" Verkehr ausgesetzt.
Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig gut erreichbar. Die nächste Bushaltestelle ist lediglich ca. 130 m entfernt.
Auch für zahlreiche Freizeitaktivitäten ist gesorgt, denn das Naturfreibad "Ternscher See", Schloss Nordkirchen sowie der Dortmund-Ems-Kanal befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig gut erreichbar. Die nächste Bushaltestelle ist lediglich ca. 130 m entfernt.
Auch für zahlreiche Freizeitaktivitäten ist gesorgt, denn das Naturfreibad "Ternscher See", Schloss Nordkirchen sowie der Dortmund-Ems-Kanal befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
Ausstattung
Das Grundstück ist mit einem Haus aus dem Jahr 1960 bebaut. Das Haus wird über Elektroöfen beheizt. Demzufolge liegt am Grundstück noch kein Gasanschluss vor.
Da sich die Immobilie weitestgehend im Baujahreszustand befindet und das Grundstück nicht vollumfänglich ausnutzt, ist ein Abriss naheliegend.
Da sich die Immobilie weitestgehend im Baujahreszustand befindet und das Grundstück nicht vollumfänglich ausnutzt, ist ein Abriss naheliegend.
Sonstiges
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Nennung Ihres Namens, Ihrer Anschrift und einer Rückrufmöglichkeit bearbeiten können. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Angaben unterliegen den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Näheres entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (https://www.harling-immobilien.de/download).
Die Erstellung des hier vorliegenden Exposés erfolgte nach bester Sorgfalt. Dennoch basieren die Angaben ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieses Exposés kann die Harling e.K. daher keine Gewährleistung übernehmen. Irrtum bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, wenn Sie als natürliche Person handeln – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Stillschweigende oder mündliche Absprachen mit der Harling e.K. werden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzung oder Zusagen bedürfen stets der Schriftform.
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation und ersetzt nicht die persönliche Besichtigung des potenziellen Käufers vor Ort. Als Rechtsgrundlage gilt der Kaufvertrag.
Eine Energieausweispflicht besteht aufgrund der Vermarktung als Abrissgrundstück nicht.
Die Erstellung des hier vorliegenden Exposés erfolgte nach bester Sorgfalt. Dennoch basieren die Angaben ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieses Exposés kann die Harling e.K. daher keine Gewährleistung übernehmen. Irrtum bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, wenn Sie als natürliche Person handeln – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Stillschweigende oder mündliche Absprachen mit der Harling e.K. werden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzung oder Zusagen bedürfen stets der Schriftform.
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation und ersetzt nicht die persönliche Besichtigung des potenziellen Käufers vor Ort. Als Rechtsgrundlage gilt der Kaufvertrag.
Eine Energieausweispflicht besteht aufgrund der Vermarktung als Abrissgrundstück nicht.